Stellen Sie sich kurz Folgendes vor: Sie sitzen am Frühstückstisch und schauen auf die Termine der Woche. Ein guter Freund hat Geburtstag, er lädt zu einer kleinen Party am Wochenende. Sie haben den Termin glatt vergessen, also was schenken Sie? Am besten schnell online einen guten Tropfen bei Vineshop24 bestellen. Das Paket kommt pünktlich ein paar Tage später an, und am Wochenende huldigen Sie den Jubilar. Dieser packt das Wein-Geschenk aus und ruft erfreut „Oh, ein Riserva“. Unsicher nicken Sie eifrig zu. Ein „Riserva“ also. Was war das noch mal? Gibt es nicht auch „Reserve“ Weine? Oder sagt man nicht sonst auch „Reserva“?
Reserve-Riserva-Reserva und natürlich auch Réserve
Um es vorweg zu nehmen: es ist wahrlich keine Schande, die Begriffe nicht umfassend erklären zu können. Schließlich sind alle Bezeichnungen Teil eines weltweit sehr unterschiedlich gelebten Qualitätsstandards. Eine Klage, inwieweit man die Bezeichnung „Reserve“ auch in Deutschland verwenden darf, beschäftigte sogar den Europäischen Gerichtshof. Aber der Reihe nach: Die Bezeichnung Reserve, Riserva, Reserva oder Réserve finden Sie oft auf Weinetiketten. Steht der Begriff „Reserve“ darauf, haben sie einen höherwertigen Wein mit speziellen Anforderungen, wie zum Beispiel höherem Alkoholgehalt oder längerer Reifungsdauer, vor sich. Diese Anforderungen aber werden in vielen Ländern unterschiedlich definiert. Klar ist aber – Ihr Wein ist besser als der Durchschnitt. An dieser Stelle könnte das Thema schon erledigt sein und Sie könnten mit dieser kurzen Erklärung bei Ihrem Gastgeber glänzen. Ist es aber nicht, denn die stolzen Italiener und selbstbewussten Spanier haben eigene Standards definiert. Und auch die Franzosen haben besondere Anforderungen an ihre Réserve-Bezeichnung gelegt.
Réserve – das Besondere im Champagner
Unter einem Réservewein versteht man einen sehr lange gelagerten und hochwertigen Wein, der mindestens 20, am besten 50 Jahre und im allerbesten Fall noch länger haltbar ist. Diese besonderen Weine sind Teil der Herstellung von Champagner. Sie verleihen diesem den unverwechselbaren Charakter des produzierenden Weinhauses. An drei Zeitpunkten kann ein „Réserve“ während der Champagner-Erzeugung zugesetzt werden: zuerst bei der sogenannten „Assemblage“, welche den Verschnitt aus verschiedenen Weinen bzw. Jahrgängen definiert. Auch bei den beiden Arten der „Dosage“, die sogenannten Füll- und Versand-Dosierungen, ist ein Zusatz an „Réserve“ möglich. Das Tragen der Bezeichnung „Réserve“ ist in Frankreich übrigens weingesetzlich nicht geregelt. So kann theoretisch jeder die Bezeichnung verwenden.
Italien – Land der „Riserva“-Weine
Weingesetzlich hingegen klar definiert ist ein „Riserva“ in Italien. Es bedeutet eine Zusatzbezeichnung für dortige DOC- und DOCG-Weine, die höheren Qualitäts-Anforderungen entsprechen und eine längere Fass- und Flaschenreifung als normale Abfüllungen aufweisen. Diese Reifungsdauer reicht von zwei bis vier Jahren. Die Bestimmungen können je DOC-Bereich unterschiedlich sein. Ein DOCG „Barolo“ beispielsweise reift in der Regel 38 Monate, ein DOCG „Barolo Riserva“ muss 62 Monate gelagert sein, davon 18 Monate im Holzfass. Nur dann darf er den Zusatz führen.
„Reserva“ – Qualitätssiegel in Portugal und Spanien
Auch in Portugal und Spanien steht der Begriff „Reserva“ als Zusatzbezeichnung für eine höhere Qualität bei DO, DOC oder DOCa-Weinen. Die klar definierten Anforderungen bezüglich Vinifikation, Alkoholgehalt und Reifedauer betreffen vor allem Rotweine. Bei anderen Weinsorten sind diese Vorgaben geringer. Ein roter „Reserva“ muss mindestens 36 Monate gereift sein. Ähnlich wie in Italien muss er davon zumindest 12 Monate im Eichenfass genossen haben. Die höchste Stufe, ein „Gran Reserva“, muss eine Reifedauer von 60 Monaten vorweisen können. 18 Monate, meist aber 2 Jahre, hat er dann im Eichenfass verbracht. Diese besonderen Qualitätsbezeichnungen findet man oft bei Weinen aus der Rioja-Gegend sowie aus dem Gebiet von Ribera del Duero.
Auch die Deutschen wollen Qualität
In Deutschland und Österreich wird auch hervorragender Wein hergestellt, das steht außer Zweifel. Um mit den international bekannten Qualitätsweinen vergleichbar zu werden, hatte ein Winzer aus der Pfalz eine pfiffige Idee. Er wollte seine besonderen Qualitäts-Weine mit den französischen Begriffen „Réserve/Grande Réserve“ sowie der deutschen Angabe „Privat-Reserve“ versehen. Das fanden die Franzosen natürlich nicht lustig und klagten vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Das Gericht wies die Klage ab, und auch die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz blieb ohne Erfolg. Schließlich musste in dem vierjährigen Gerichtsstreit sogar der Europäische Gerichtshof angerufen werden. Anschließend verwarf das Bundesverwaltungsgericht eine erneute Revision und schließlich durfte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz abschließend urteilen: der Begriff Reserve und Übersetzungen davon sind seit dem Jahrgang 2008 auch für deutsche Weine erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass diese Reserve-Weine „den vom Verbraucher mit dem Begriff erwarteten höheren Qualitätsanspruch“ erfüllen.
Das tun sie.
Probieren Sie aus!
„Grau, teurer Freund, ist alle Theorie“, stand es schon in Goethe’s „Faust“. Und in der Tat – sie sollten Reserve-Weine probieren. Was nützt die beste Erklärung, wenn man nie einen entsprechenden Wein gekostet hat? Wie wäre es beispielsweise mit einem „Vignole Chianti Classico DOCG Riserva“ des Weingutes Tenuta di Vignole aus der Toskana? Als Reserva-Wein könnte man einen „Barón de Ley Reserva“ vom gleichnamigen Weingut de Ley empfehlen. Und als Reservewein aus dem deutschsprachigen Raum probieren Sie mal einen „Winzer Krems Zweigelt Kellermeister Reserve“ vom Winzer Krems aus Österreich. Wohl bekomm’s!